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22.04.2020

Covid-19 Kabinett einigt sich auf neue Arbeitsschutz-Standards in Coronavirus-Krise

Bundesarbeitsminister Heil hat bundesweit einheitliche neue Arbeitsschutzregeln vorgestellt.

Diese Standards sollen in Zeiten der Corona-Pandemie branchenübergreifend gelten. Heil forderte alle Arbeitgeber und -nehmer auf, sich an die vom Kabinett verabschiedeten Standards zu halten. Es werde Kontrollen geben, im Vordergrund stünden aber Beispiele und Beratung.

Zu den zehn Eckpunkten gehört ein Sicherheitsabstand von mindesten 1,5 Metern bei der Arbeit – sowohl in Gebäuden als auch im Freien und in Fahrzeugen. Betriebe müssten dies etwa durch Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umsetzen. Wo dies nicht möglich sei, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Falls auch das nicht machbar sei, sollten die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

Abläufe sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheiten im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist. Ein weiterer Punkt auf der Liste sind Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender, die der Arbeitgeber bereitstellen müsse.

Laden Sie sich bei uns eine aktuelle Betriebsanweisung zu Covid-19 herunter.

 Coronavirus Sars-CoV-2_1.pdf


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